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   LG Bonn, 29.01.2009 - 18 O 144/07   

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https://dejure.org/2009,20689
LG Bonn, 29.01.2009 - 18 O 144/07 (https://dejure.org/2009,20689)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.01.2009 - 18 O 144/07 (https://dejure.org/2009,20689)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 18 O 144/07 (https://dejure.org/2009,20689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteilsrechtsentziehung wegen der Führung eines ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels; Regelmäßige Begehung von Straftaten bzw. Begehung eines vorsätzlichen Tötungsdelikts; Erfordernis eines unmittelbaren Eingriffs in den Interessenkreis des Erblassers; Mangelnde ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus LG Bonn, 29.01.2009 - 18 O 144/07
    Im übrigen ist das Pflichtteilsrecht nach der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts Ausdruck einer unauflöslichen Familiensolidarität, die zwischen Eltern und ihren Kindern besteht (BVerfG, Beschluss vom 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03).
  • OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07

    Prüfung der Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Berufung auf

    Auszug aus LG Bonn, 29.01.2009 - 18 O 144/07
    Aus diesem Grunde folgt die Kammer der vielfach geäußerten Kritik an der Rechtsprechung des BGH und wendet diese hier nicht wortwörtlich an (vgl. schon OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2008 - 2 W 80/07; Lange in MüKo, 4. Aufl., § 2333 Rn 14; Mayer in BeckOK, Stand 01.11.2008, § 2333 Rn. 13; Olshausen in Staudinger, 2. Aufl. 2006, Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 152/78

    Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs des nichtehelichen Kidnes auf vorzeitigen

    Auszug aus LG Bonn, 29.01.2009 - 18 O 144/07
    Entgegen einer früheren, möglicherweise missverständlich formulierten Entscheidung des BGH (Urteil vom 23.01.1980 - IV ZR 152/78) geht die Kammer hier nicht davon aus, dass ein Pflichtteilsentzug nach § 2333 Nr. 5 BGB nur dann möglich ist, wenn der Abkömmling unmittelbar in den Interessenkreis des Betroffenen eingreift, was zwingend eine bestehende Beziehung zwischen beiden erfordert.
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